Energiesparmaßnahmen

Energiesparmaßnahmen

Datum:
Do. 1. Sep. 2022
Von:
Florian Holländer

Ab dem 01.09.22 gelten - zunächst für ein halbes Jahr - Vorschriften zur Einsparung (fossiler) Energien. Die Gebäude der Kirchengemeinden (Kirchen, Pfarrheime etc.) fallen unter die Kategorie "öffentliche Nicht-Wohngebäude". Die Verordnung finden Sie anbei.