Institutionelles Schutzkonzept für die Verwaltungszentren im Bistum Aachen

im Sinne des § 3 der Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen für das Bistum Aachen

Grundhaltung:

Die Verwaltungszentren im Bistum Aachen sind für die unterstützenden, zentralen Leistungen im Verwaltungsbereich für die angeschlossenen Kirchengemeinden, die Kirchengemeindeverbände und die regionalen Kindergartenträger GmbHs tätig.

Aufgrund dieser Aufgaben sind die Mitarbeiter/innen der Verwaltungszentren Gesprächspartner der Kirche vor Ort und treten auch in verschiedenen Funktionen vor Ort auf. Dabei gehört die Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung minderjähriger oder schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener nicht unmittelbar zum Aufgabengebiet aller Mitarbeitenden. Mittelbar können die Mitarbeitenden aber sehr wohl in Situationen oder Institutionen tätig sein, die mit diesem Personenkreis
in Kontakt sind.

Als Teil der Gesamtheit Kirche wollen wir unsere Aktivitäten so gestalten, dass missbräuchliches Verhalten wenn möglich im Vorfeld verhindert und wenn nötig beendet, aufgeklärt und geahndet wird.

Im Rahmen unserer Leistungen vertreten wir die Richtlinien und Werte des Bistums Aachen und möchten eine Kultur der Achtsamkeit in unserem Bistum mittragen. Die Verwaltungszentren richten daher ihre Arbeit so aus, dass sie die Kirche vor Ort in ihren Präventionsbemühungen unterstützen. 

Risikoanalyse:

Bei der Risikoanalyse sind zwei Arten von Aktivitäten zu unterscheiden:

  • Aufgaben innerhalb der Gemeinschaft der Mitarbeiter/innen im VWZ
  • Aufgaben vor Ort in Institutionen, die mit der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung minderjähriger oder schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener betraut sind.

A) Aufgaben innerhalb der Gemeinschaft der Mitarbeiter/innen im VWZ

Als Mitarbeitende im Verwaltungsdienst haben die Mitarbeiter/innen keine unmittelbaren Aufgaben in der Betreuung oder Pflege von Minderjährigen oder schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen. Dies gilt auch für die ehrenamtlich in den großen  atholischen Kirchengemeindeverbänden tätigen vorsitzenden Pfarrer sowie Verbandsausschussmitglieder.

Im Rahmen der von den Verwaltungszentren angebotenen Ausbildungen kann es zur Betreuung minderjähriger Auszubildender oder Praktikanten kommen. Auch über die Minderjährigkeit hinaus besteht bei Auszubildenden/Praktikanten und ihren  Ausbildern aufgrund der hierarchischen Struktur und häufig aufgrund des Altersunterschieds ein gewisses Machtgefälle.  

In den Verwaltungszentren gibt es verschiedene Hierarchiestufen (in der Regel Sachbearbeitende, Leitungen von Abteilungen oder Fachbereichen, Leitung, Vorsitzende). Im Rahmen dieser Hierarchien gibt es Weisungsrechte. Umfangreiche Weisungsrechte können Abhängigkeiten nach sich ziehen.

Gibt es Situationen mit einer 1:1-Betreuung?

Im Rahmen der Ausbildung kann es zu 1:1 Situationen in Büros kommen. Das gleiche gilt für (Dienst-)gespräche mit Personen mit unterschiedlichen Hierarchiestufen. 

Wie einsehbar, transparent wird in der Einrichtung gearbeitet?

Die Büros in den Einrichtungen werden während der Arbeitszeit bei 1:1 Situationen nicht abge schlossen. In der Regel werden Büros von verschiedenen Mitarbeitenden genutzt und dürfen betreten werden. (Für das VWZ Aachen: Alle Büros sind von außen gut einsehbar)

Die Sanitäranlagen sind nach Geschlechtern getrennt.

B) Aufgaben vor Ort in Institutionen, die mit der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung minderjähriger oder schutz- und hilfebedürftiger Personen betraut sind.

Die Mitarbeitenden im Außendienst können im Rahmen ihrer Aufgaben in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Ortstermine haben. Darüber hinaus kann es zu Terminen in Privatwohnungen kommen.

Im Rahmen dieser Aufgaben könnten die Mitarbeitenden entweder selbst auf Schutzbefohlene treffen und einwirken oder sie könnten Hinweise auf sexuelle Gewalt oder Grenzverletzungen im Sinne der Präventionsordnung aufnehmen.

Gibt es Situationen mit einer 1:1-Betreuung?

Im Rahmen von Tätigkeiten in den Kinder- und Jugendeinrichtungen können Situationen mit Kindern ohne die Anwesenheit weiterer (pädagogischer) Mitarbeiter/innen kommen. 

Gibt es ein Schutzkonzept?

Ein über dieses Schutzkonzept und die Präventionsordnung hinausgehendes Konzept wird für die VWZ nicht als nötig erachtet.

Gibt es Präventionsansätze, die in der täglichen Arbeit verankert sind?

Ausschließlich die in diesem Konzept unter Maßnahmen aufgeführten Ansätze 

Maßnahmen:

Regelwerk für den Umgang mit Schutzbefohlenen

Durch die Leitungskräfte wird ein offener, respektvoller Umgang mit und zwischen Mitarbeitenden vorgelebt und eingefordert.

Die Verhaltensmaßgaben seitens der Leitung müssen verdeutlichen, dass Verstöße gegen die Präventionsordnung zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen und bei strafbaren Handlungen auch eine entsprechende strafrechtliche Verfolgung eingeleitet wird.

Die Mitarbeitenden im Außendienst werden angewiesen nicht ohne (vorherige) Anmeldung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe tätig zu werden.

Personalauswahl und -entwicklung

Die katholischen Kirchengemeindeverbände thematisieren ihre klare Haltung zur Prävention sexualisierter Gewalt bereits in den Vorstellungsgesprächen.

Einstellungsvoraussetzung ist neben den fachlichen Voraussetzungen für die jeweilige Stelle die Vorlage eines (erweiterten) Führungszeugnisses.

Bei der Ausschreibung von Stellen, die in der Regel mit Außendienst in den Gemeinden/oder bei der Kita-GmbH verbunden sind, ist ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Dasselbe gilt für Personen, zu deren Aufgabenkreis die Ausbildung gehört.  Bereits beschäftigte Mitarbeitende mit solchen Aufgabenbereichen werden aufgefordert, ein solches erweitertes  Führungszeugnis vorzulegen, sofern es noch nicht vorliegt.

Unterstützung der kirchengemeindlichen Dienstgeber

Die Fachbereiche Personal der VWZ verwalten die ihnen vorgelegten polizeilichen Führungszeugnisse der kirchengemeindlichen Arbeitgeber. Die Dienstgeber werden regelmäßig durch die Aufsichtsbehörde aufgefordert, die noch ausstehenden erweiterten Führungszeugnisse anzufordern bzw. nach fünf Jahren ein neues erweitertes polizeiliches Führungszeugnis anzufordern.

Schulung

Die Mitarbeitenden im Außendienst sowie die näher mit der Ausbildung betrauten Mitarbeiter/innen nehmen einmalig an der Basis-Schulung zur Präventionsordnung teil. 

Nach der Schulung ist eine Selbstauskunftserklärung im Sinne der Präventionsordnung zu erteilen.

Verhaltenkodex:

Die Leitung des Verwaltungszentrums entwickelt zusammen mit der Mitarbeitervertretung einen VErhaltenskodex und veröffentlicht diesen auf der Internetseite des Verwaltungszentrums.

Dieser ist für alle Mitarbeitenden verpflichtend und von diesen gegenzuzeichnen.

Die Verhaltenkodizes der besuchten Einrichtungen sind zu respektieren und zu beachten.

Achtsamkeit und Meldepflichten:

Alle Mitarbeitenden werden auf ihre Verpflichtung zur Meldung von Vorkommnissen, die auf sexuellen Missbrauch oder Grenzverletzungen hindeuten im Rahmen von § 8b der KAVO hingewiesen. 

Die Mitarbeitenden sind sensibilisiert, dass auch Hinweise bei Besuchen vor Ort unbedingt ernstgenommen werden müssen und der Leitung gemeldet werden sollen. 

Auch Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung jenseits der sexuellen Verletzungen ist nachzugehen. Je nach Schwere der Hinweise entscheidet die VWZ-Leitung ggfs. unter Einbeziehung der Missbrauchsbeauftragten des Bistums über die Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer entsprechender Stellen.

Präventionsfachkraft:

Die Mitarbeitenden wenden sich an die örtliche Präventionsfachkraft in den betreuten kirchlichen Institutionen, sobald sich Beratungs- oder Meldebedarf ergibt.

Beratungs- und Beschwerdewege:

Die Leitungen der Verwaltungszentren sowie die Vorsitzenden der Katholischen Kirchengemeindeverbände sind verpflichtet jeder Meldung auf einen potentiellen Missbrauch oder Grenzverletzungen nachzugehen.

Für solche Meldungen dürfen hierarchische Ebenen übersprungen werden.

Die Mitarbeitenden haben darüber hinaus die Möglichkeit eigene Beschwerden oder Verdachtsmomente direkt bei den Erstanlaufstellen sowie beim Missbrauchsbeauftragten einzureichen. Die Kontaktdaten finden sie unter www.praevention-bistum-aachen.de . Sie werden am Schwarzen Brett ausgehängt.

Die Erstanlaufstelle für Vermutungssituationen im Bereich sexueller Gewalt ist in jedem Fall einzubeziehen. Bei Hinweisen auf strafbare Handlungen sind staatliche Ermittlungsstellen frühzeitig einzubeziehen. Eine Ausnahme von der Einbeziehung staatlicher Ermittlungsstellen kann es nur auf ausdrücklichen Wunsch der/des Geschädigten und unter Absprache mit dem/der Missbrauchsbeauftragten des Bistums geben.

Beschwerdesystem für Schutzbefohlene

Den Auszubildenden ist seitens der Leitung des VWZ mitzuteilen, dass sie jederzeit das Recht zur Beschwerde bei der Leitung oder beim Vorsitzenden haben. Sie sind darüber aufzuklären, dass über die Informationsseite des Bistums Aachen außerdem verschiedene unabhängige Beratungsangebote in Anspruch genommen werden können.

Bei der begründeten Vermutung gegen bzw. bei direkter Anschuldigung eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin des VWZ ist umgehend die/der Missbrauchsbeauftragte des Bistums Aachen zu informieren.

Die Mitarbeitenden werden Informiert, dass Verstöße gegen diese Grundsätze arbeitsrechtliche Folgen haben können und strafrechtlich relevante Handlungen zur Anzeige gebracht werden. 

Veröffentlichung und Inkraftsetzung

Dieses institutionelle Schutzkonzept wird auf der Internetseite des Verwaltungszentrums veröffentlicht und somit allen Mitarbeitenden, Kunden und Ansprechpartner*innen zugänglich gemacht.

Das Schutzkonzept wird durch den Verbandsausschuss zum 01.06.2023 in Kraft gesetzt. Die nächste Überprüfung des Schutzkonzeptes erfolgt turnusmäßig im Jahr 2028.

Verhaltenskodex des VWZ Aachen